06.03.2023

Erfolgreiche Ausschreibung für Alterric – aber weitere Maßnahmen zur Beschleunigung der Energiewende sind notwendig

Alterric Geschäftsführer Dr. Frank May äußert sich zur aktuellen Ausschreibung für Windenergie an Land durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) vom Februar 2023, deren Ergebnisse am 01.03.2023 bekannt gegeben wurden, und zur Verabschiedung der Novelle des Raumordnungsgesetzes vom 03. März 2023.

Aurich/Oldenburg, 06. März 2023. „Alterric schaut auf die Ergebnisse der aktuellen Ausschreibung mit gemischten Gefühlen. Für uns als einer der größten Grünstromerzeuger in Zentraleuropa ist es sehr erfreulich, dass wir mit allen eingereichten Angeboten über insgesamt 118 Megawatt (MW) an der Auktion erfolgreich teilgenommen haben. Damit ist Alterric das Unternehmen mit dem größten Zuschlagsvolumen. Unter den erfolgreichen Projekten sind sowohl neue Windparks als auch Repoweringvorhaben aus insgesamt vier Bundesländern.

Bedenklich für die Energiewende insgesamt aber ist es, dass auch die erste Ausschreibung des Jahres 2023 zu 55 Prozent unterzeichnet war. Bei einem Ausschreibungsvolumen von 3.210 MW wurden nur 119 Projekte mit einer Leistung von knapp 1.500 MW bezuschlagt. Bereits 2022 waren zwei von vier Ausschreibungsrunden deutlich unterzeichnet. Dies zeigt, dass bei der Energiewende noch einiges zu tun ist, um die ambitionierten Ziele zu erreichen. Und das entlang der gesamten Wertschöpfungs- und Versorgungskette – also von der Flächenbereitstellung über schnelle Genehmigungsverfahren bis hin zu stabilen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für den Bau und Betrieb von Erneuerbaren Energieparks. Nur mit klaren Prozessen und Rahmenbedingungen wird der notwendige Schub zur Realisierung einer Versorgung „rund um die Erneuerbaren“ möglich sein.

Einen positiven Schritt in diese Richtung ging der Bundestag am Freitag (03.03.2023) mit der Novellierung des Raumordnungsgesetzes. Damit setzt der Bund einen wesentlichen Teil der EU-Notfallverordnung aus dem letzten Dezember endlich in nationales Recht um. Mit der Novelle kann das Tempo bei den Genehmigungsverfahren potenziell deutlich anziehen. Die Verfahren werden erkennbar verkürzt und entbürokratisiert. Dies gilt nicht nur für Windenergieanlagen, sondern auch für Freiflächen-PV, Speicher und Verteilnetze. Doppelprüfungen beim Naturschutz werden abgeschafft, denn in Gebieten, die für die Windenergie ausgewiesen sind, entfällt die Pflicht für jedes einzelne Vorhaben Prüfungen auf Artenschutz und Umweltverträglichkeit durchzuführen. Für Naturschutz ist weiterhin gesorgt: Schließlich wurde für die gesamte Fläche im Vorfeld eine strategische Umweltprüfung durchgeführt und der Vorhabenträger zahlt eine Abgabe für den Artenschutz.

Die EU-Notfallverordnung gilt nur noch bis Ende Juni 2024. Jetzt müssen alle Behörden die neuen Regelungen so schnell wie möglich im Sinne der Energiewende anwenden, damit die nächsten 15 Monate so viele Projekte wie möglich genehmigt werden. Das stärkt den Klimaschutz, die Versorgungssicherheit und ermöglicht mehr günstigen Grünstrom. Alle Regelungen, die zur Planungsbeschleunigung beitragen, sollten auch über das Ende der EU-Notfallverordnung hinaus bestehen bleiben. Insgesamt wird sich Alterric als Partner für die Energiewende weiterhin auf allen Ebenen für investitions- und genehmigungsfreundliche Rahmenbedingungen einsetzen.”