Alterric übernimmt Verantwortung für die Energieversorgung von morgen: Mit dem Ausbau Erneuerbarer Energien leisten wir einen elementaren Beitrag zum Klimaschutz und zur Sicherung des Industriestandortes Deutschland.
Zur Verantwortung gehört für uns, dass wir die Kommunen, in denen wir Erneuerbare Energieanlagen bauen, langfristig am Erfolg beteiligen – denn dort entsteht der Wert, den wir schaffen.
Wir unterstützen daher den § 6 des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes, der es uns ermöglicht, Kommunen noch stärker an der Wertschöpfung durch die Energieerzeugung zu beteiligen. Das Angebot einer Zahlung von 0,2 Cent pro Kilowattstunde an die Kommunen ist daher für uns in allen neuen Vorhaben ein fester Bestandteil des individuellen Beteiligungskonzeptes für jedes Projekt.
Schon in unseren ersten Gesprächen mit Kommunen stellen wir eine Beteiligung nach § 6 des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes in Aussicht. Der Zeitpunkt für den Abschluss des Vertrages variiert dabei je nach Projekt. Dies erfolgt teilweise erst nach Inbetriebnahme des Windparks.
Darüber hinaus bieten wir maßgeschneiderte und lokal abgestimmte Formen der finanziellen Bürger:innenbeteiligung an, die über die gesetzliche Möglichkeit der monetären Beteiligung von Kommunen hinausgehen und unserem nachhaltigen und partnerschaftlichen Ansatz entsprechen.